Allgemeine Plannex Geschäftsbedingungen

Stand 01.02.2023

1. Softwarelizenz

1.1 Nutzungsrecht

Unter dem Vorbehalt und der Bedingung der ununterbrochenen Einhaltung des geschlossenen Lizenzvertrages durch den LN und der Zahlung der anfallenden Gebühren, räumt der LG dem LN eine einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare und beschränkte Lizenz ein, die vertragsgegenständliche Software "Plannex 3D-Eventplaner" zu Installieren und auszuführen, und zwar jeweils nur bis zu der im Lizenzvertrag vereinbarten Anzahl Benutzeraccounts gleichzeitig (Concurrent-User-Lizenzmodell ) und im Einklang mit den anderen Bestimmungen dieses Vertrags. Sollte kein Lizenzvertrag existieren, ist die Lizenzart eine vom LG beliebig befristete Evaluierungslizenz und die erlaubte Anzahl als eins (1) vorgegeben. Für Evaluierungslizenzen gelten, ausgenommen der Zahlung von Entgelten, die gleichen hier aufgeführten Allgemeinen Plannex Geschäftsbedingungen.

1.2 Voraussetzungen

Die Plannex-Software kann auf Windows PCs oder Apple Macintoshs benutzt werden. Ein aktuelles Betriebssystem der jeweiligen Plattform wird vorausgesetzt. Die Auslieferung der Software erfolgt online, indem ein Downloadlink für die Software bereitgestellt wird. Für die Nutzung der Software wird eine permanente Internetverbindung benötigt. Die aktuellen Hardware-Mindestanforderungen sind auf der Webseite plannex.de nachzulesen.

1.3 Benutzeraccounts

Im Lizenzvertrag ist die Anzahl der zur Lizenz zugehörigen Benutzeraccounts festgeschrieben. Für jeden Benutzeraccount ist eine gültige E-Mail-Adresse notwendig, über welche der Benutzer authentifiziert werden kann. Jede für Benutzeraccounts dieser Lizenz verwendete E-Mail-Adresse muss vom LN bzw. Mitarbeitern des LN abrufbar sein. Die Software kann nur einmal gleichzeitig per Benutzeraccount geöffnet und benutzt werden. Zur Lizenz zugehörige Benutzeraccounts lassen sich vom LN über das Kundenportal der Webseite plannex.de verwalten.

Für jeden Benutzeraccount muss ein eigenes Passwort erstellt werden. Jeder Benutzer des LN ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und sein Passwort geheim zu halten und vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass unsere Mitarbeiter nicht berechtigt sind, telefonisch oder schriftlich Passwörter abzufragen. Bei der Wahl des Passwortes sollten die allgemein bekannten Regeln beachtet werden (Länge, Komplexität des Passwortes). Bei Verlust des Passwortes kann sich der Benutzeraccount per E-Mail-Link ein neues Passwort erstellen. Der LG ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugang zu den Online-Produkten/SaaS-Lösungen für den LN zu sperren. Der LN haftet bei von ihm zu vertretendem Missbrauch.

1.4 Geräte

Die Software kann nur auf einer limitierten Anzahl von Geräten benutzt werden. Im Lizenzvertrag ist die Anzahl der zur Lizenz zugehörigen Geräte festgeschrieben. Jedes für die Lizenz freigeschaltete Gerät kann von jedem Benutzeraccount des LN benutzt werden. Neue Geräte werden für die Lizenz automatisch freigeschaltet, sobald sich von diesem Gerät ein Benutzeraccount der Lizenz anmeldet. Wenn keine Geräte mehr zur Verfügung stehen, kann sich kein zur Lizenz gehörender Benutzeraccount auf diesem Gerät anmelden. Für die Lizenz freigeschaltete Geräte lassen sich vom LN über das Kundenportal der Webseite plannex.de verwalten.

1.5 Vertragsbeginn / Laufzeit

Der Lizenzvertrag wird mit Unterzeichnung des Lizenzvertrages über eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit) - sofern nicht anders vereinbart. Diese Laufzeit beginnt mit der Freischaltung des ersten dieser Lizenz zugeordneten Benutzeraccounts oder, sofern ein Location-3D-Modell erstellt werden soll, mit der Übergabe des Location-3D-Modells. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate zum Ende der Laufzeit des Lizenzvertrages und ist schriftlich zu erfolgen. Andernfalls verlängert sich die Laufzeit des Lizenzvertrages stets um weitere 12 Monate. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Nach Vertragsbeendigung darf der LN die Software nicht mehr nutzen und keine Updates mehr einspielen.

1.6 Nutzungsentgelt

Für die Nutzung der Software ist vom LN ein monatliches Nutzungsentgelt an den LG zu zahlen. Das Nutzungsentgelt ist erstmals, sofern nicht anders im Lizenzvertrag vereinbart, ab dem Monatsersten, der auf den Vertragsschluss bzw. die Übergabe des 3D-Modells folgt, monatlich im Voraus per Rechnung zu entrichten. Nicht rechtzeitig entrichtete Nutzungsentgelte sind mit 10 % Verzugszinsen zu verzinsen. Der LG ist berechtigt, in einem vereinfachten Verfahren einheitlich für vergleichbare Lizenzverträge - und nicht über das Entgelt hinaus, das für Neukunden üblicherweise erhoben wird - durch einseitige Erhöhungserklärung das Nutzungsentgelt zum 01.01. eines jeden Jahres nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung insbesondere der allgemeinen Preissteigerung und der Entwicklung des aktuellen Marktpreises für die Software anzupassen. Widerspricht der LN der Anpassung des Entgelts binnen 1 Monat nach Erhalt der Erhöhungserklärung, so tritt die Erhöhung nicht ein und der Lizenzvertrag gilt als gekündigt.

1.7 Haftung

Der LG schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des LG. Sofern der LG grob fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der LG haften nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebs, insbesondere infolge von höherer Gewalt (z.B. von Brand- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen, von ihm nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht worden sind. Der LG haftet nicht für Schäden und Datenverluste, die durch Sabotage (insbesondere Hackerangriffe) auf die vom LG betriebenen Daten- und Bereitstellungsserver entstanden sind, wenn diese nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Für alle Ansprüche gegen den LG auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt –außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bleibt von den Regelungen dieses Absatzes unberührt.

1.8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsansprüche des LN sind zunächst auf die unverzügliche Nachbesserung der Software beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal innerhalb angemessener Fristen fehlschlagen oder verweigert werden, hat der LN das Recht, die Herabsetzung der Vergütung oder - nach seiner Wahl - die Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Überlassung bzw. nach jeder Programmanpassung. Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Daten- und Bedienungskonstellationen sowie Bedienungsfehlern kann die völlige Mangelfreiheit der Programme nicht zugesichert sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der LN muss daher Sorge tragen, dass durch vollständige Datensicherung eine einfache Rekonstruktion von verloren gegangenen Daten möglich ist. Programm-Mängel müssen schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass der fehlerhafte Programmablauf reproduziert werden kann. Gewährleistungsansprüche setzen eine ordnungsgemäße Programminstallation und ein ordnungsgemäßes System sowie die aktuellen Hardware-Mindestanforderungen der Software voraus. Diese sind auf der Webseite plannex.de zu finden.

1.9 Programmpflege

Der LG verpflichtet sich, die dem LN zur Nutzung überlassene Software laufend zu pflegen. Da jede EDV-Anlage individuell konfiguriert ist, kann die Auswirkung des Updates von komplexen Programmen auf das Gesamtsystem nicht in jedem Fall vorhergesagt und vorgeplant werden. Softwaretechnische Arbeiten vor Ort zur Harmonisierung aller Systemkomponenten können nach einem Programmupdate erforderlich sein. Diese Kosten gehören zu den laufenden Betriebskosten einer EDV-Anlage und sind vom LN zu tragen.

1.10 Handbücher und Schulung

Im Lieferumfang sind keine Handbücher enthalten. Eine Anleitung in digitaler Form ist im Kundenportal der Webseite plannex.de zu finden. Der LG bietet nach individueller Vereinbarung Software Schulungen an, die gesondert zu entgelten sind.

1.11 Urheberrecht

Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Software darf durch den LN nicht weitergegeben, vertrieben, kopiert, übersetzt, disassembliert, dekompiliert, zurückentwickelt, mit anderer Software zusammengesetzt oder verschmolzen, adaptiert, ver- oder geändert werden. Alle Anleitungen und Dokumentationen sind Eigentum des LG und dürfen weder ganz noch teilweise vertrieben, auf irgendeine Art kopiert, übersetzt oder in sonstiger Weise reproduziert werden.

2. Content Integration

2.1 Allgemeines

Der Plannex 3D-Eventplaner bietet eine Vielzahl an Content, welcher dem LN kostenlos zur ausschließlichen Nutzung in der Software während der Vertragsdauer des Lizenzvertrags bereitgestellt wird. Der LN kann auf Wunsch zusätzlichen Content vom LG in die Software integrieren lassen. Der LN erwirbt mit der Beauftragung von Content Umsetzungen ein Nutzungsrecht dieses Contents in der Plannex -Software. Die Eigentumsrechte für sämtlichen bereitgestellten oder im Auftrag durch den LN erstellten Content verbleiben beim LG. Der Content ist nicht übertragbar auf eine andere Anwendung außerhalb der Plannex - Software. Nach Ablauf/Kündigung des Lizenzvertrages der Software steht sämtlicher Content auch nicht mehr für den LN zur Verfügung.

2.2 Umsetzungskosten

Für das Entwickeln und Bereitstellen von Content fallen einmalig Umsetzungskosten an. Der LG erstellt dafür ein Angebot. Durch die schriftliche Bestätigung dieses Angebots durch den LN gilt ein Vertragsschluss für die Umsetzung des Contents durch den LG. Der LN verpflichtet sich, den vertragsgemäß auf Basis des Angebots hergestellten Content abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Contents die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Umsetzungskosten sind nach Übergabe des Contents an den LN fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Nachträgliche Nachbesserungen oder vom LN gewünschte Veränderungen am Content berühren die Fälligkeit der Umsetzungskosten nicht, soweit die Nutzung des Contents in der Software im Wesentlichen möglich ist. Bei Verzug des LN ist der LG berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, insbesondere Benutzeraccounts der Software zu sperren und keine Updates zur Verfügung zu stellen.

2.3 Bereitstellung

Der erstellte Content wird nach Fertigstellung über den Plannex-Server online bereitgestellt und steht danach automatisch in der Software für den LN zur Benutzung zur Verfügung. Der LN wird vom LG am Bereitstellungstag darüber informiert. Der Content gilt 14 Tage nach Bereitstellung ohne Rückmeldung des LN als abgenommen.

3. Sonstige Vereinbarungen

3.1 Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des LG. Mündliche Abreden sowie abweichende Bedingungen des LN bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden außerhalb des Lizenzvertrages sind nicht getroffen worden. Bedingungen des LN verpflichten den LG nicht. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des LG Gerichtsstand. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist dieser Geschäftssitz zudem Erfüllungsort. Gleiches gilt für Vertragspartner ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland. Auf die Geschäftsbeziehung findet vorbehaltlich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

3.2 Datenschutz

Der LN ist damit einverstanden, dass der LG seine Kontaktinformationen, einschließlich Namen, Telefonnummern sowie E-Mail- und IP- Adressen speichern und zur Benutzerauthentifizierung, Produktoptimierung und als Kontakt für Produktinformationen des LG nutzen darf. Diese Informationen werden vom LG nicht an Dritte weitergegeben. Da die Benutzerauthentifizierung der Software online erfolgt, werden während der Benutzung in regelmäßigen Abständen Daten zum Server gesendet, um auszuwerten, ob Benutzeraccounts zur gleichen Zeit mehrfach genutzt werden oder um zu prüfen, ob Benutzer oder Lizenz noch aktiv und gültig sind. Ebenso sendet die Software bei Fehlern oder Abstürzen Crash-Reports mit anonymisierten Daten an einen Server, um den LG über die Programmfehler zu informieren und ihn bei der Fehlersuche zu unterstützen.

Anhang A

Definitionen

“LG”: Bezeichnet den Lizenzgeber, der im Lizenzvertrag, für welchen diese Allgemeinen Plannex Geschäftsbedingungen gelten, festgelegt ist.

“LN”: Bezeichnet den Lizenznehmer, der im Lizenzvertrag, für welchen diese Allgemeinen Plannex Geschäftsbedingungen gelten, festgelegt ist.

“Lizenzvertrag”: Bezeichnet den Lizenz- und Dienstleistungsvertrag über die Nutzung der Software “Plannex 3D Eventplaner”, der zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber geschlossen wurde, einschließlich aller Anhänge und Anlagen - in der jeweils im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags aktualisierten Fassung.

“Software”: Bezeichnet den Plannex 3D Eventplaner, einschließlich aller dazu angebotenen SaaS Services und Dienstleistungen.

“Gerät”: Bezeichnet (i) einen Computer mit Windows- oder MAC-OS-Betriebssystem oder (ii) eine Software Implementierung eines derartigen Geräts (eine sogenannte "virtuelle Maschine" oder "virtual machine").